* Planungskosten für Architektur und Statik
* Kosten für Ingenieursleistungen und
Sachverständige
* Behördliche Gebühren (z.B.
Baugenehmigung, Bauanzeige, Abnahmen)
* Gebühren für bauvorbereitende Arbeiten
(Bodengutachten, Vermessungskosten, etc.)
* Versicherungsgebühren (z.B. Feuer - und
Rohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht,
Unfallversicherung)
* Hausanschlusskosten
(Versorgungsleitungen für Gas, Wasser,
Strom)
* Kosten der Außenanlagen (Zuwegung,
Terasse, Pflanzen u.s.w.)
* Finanzierungskosten (z.B. anfallende
Provisionen für Kredite, Zinsen)
* Sonstige Nebenkosten (Notar, Umzug,
Telefon, Auslagen, etc.)
Die Baunebenkosten als solche, lassen sich also durch diese Berechnungsgrundlage der DIN 276 mit etwa 15 - 20 % des kompletten Gesamtfinazierungsvolumen ansetzen und sind somit von Beginn an in jede Grundberechnung mit einzubinden