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Bodenbeschafenheit Grundstück


Artikel-Bewertung: [1] Erstellt am: 06.11.2010
Verfasst von: schaumi
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Inhalt / Ablauf

Schritt 1: Bodenbeschaffenheit

Alle tragenden Bestandteilevon Gebäuden müssen gemäß Bauordnungs-bestimmungen auch auf tragendem Boden gegründet werden

  • Ein Boden, der sich unter Belastung mit 1,5 bis 3,0 kg/cm² um nichtmehr als 3 bis 4 mm setzt, gilt als mittlerer bis guter Baugrund für Wohnhausbauten - das ist im Allgemeinen gewachsener Boden.

Schritt 2: Bodenart und Tragfähigkeit kg/cm²

nichtbindige, festgelagerte Böden
Feinsand bis Mittelsand ca.3,0
Grobsand ca.3,5
bindige Böden (Lehm, Ton, Mergel)
halbfest (feucht und dunkel) ca.2,0
hart (ausgetrocknet) ca.4,0
felsige Böden, stark zerklüfted
in Schichtenfolge ca.6,0
in massiver Ausbildung ca.12,0

Schritt 3: Schlechter Baugrund

Wie schon zuvor erwähnt, soll die Bodenbelastbarkeit über 1,5 kg/cm² liegen, damit die Tragfähigkeit für Gründungen von Wohnhausbauten bis zu zwei Geschoßen ausreicht. Beispiele gering tragender Bodenarten sind:

 

Bodenart                                         Tragfähigkeit kg/cm²
angeschütteter Boden, unverdichtet 0 - 1,0                   
Schlamm, Torf, Moorerde 0,00
breiiger Ton, Lehm, Mergel 0,00
weicher Ton 0,40
steifer Ton 1,00



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